Ab dem 30. Mai 2020 sind Besuche in den Heimen der Thurvita nach Anmeldung möglich. Die Besucher und die Bewohner müssen die Schutz- und Hygienemassnahmen des BAG strikt einhalten. Während der gesamten Besuchszeit tragen Besuchende und Besuchte eine Hygienemaske. Das korrekte Vorgehen erklären die Videos „Hygienemassnahmen – so geht’s!“ auf thurvita.ch/hygiene-videos.






Muss ich mich auch anmelden, wenn ich zb. BW aus dem Flurhof gerne besuchen möchte? Liebe Grüsse, Bernadette Frankiny
Liebe Bernadette
Vielen Dank für die Anfrage! Ja, wenn du als Besucherin in einen Thurvita-Standort kommst, musst du dich vorgängig anmelden, deine Kontaktdaten angeben und schriftlich bestätigen, dass du dich nicht erkältet fühlst. Das ist wichtig, um bei Bedarf die Ansteckungskette rückverfolgen zu können.
Während der ganzen Besuchszeit tragen Besucher und Bewohner eine Hygienemaske (ausser am Restauranttisch), beachten alle Hygieneregeln und halten die 2m-Distanzregel ein.
Dass die Kantone Thurgau und St. Gallen Besuche in Altersheimen wieder erlauben, ist sehr schön. Doch das Coronavirus ist noch nicht aus der Welt. Zum Schutz aller Bewohner und Mitarbeitenden ist das Einhalten der Vorsichts- und Hygienemassnahmen weiterhin sehr wichtig. Herzlichen Dank!