10 jahre thurvita today

Frei wählbar: FFP2- oder Hygienmaske

Zum Schutz der vulnerablen Personen schreibt das BAG noch bis voraussichtlich 30. März 2022 Massnahmen vor, darunter die Maskenpflicht für das Personal und für Besuchende von Gesundheitsinstitutionen. Bei Thurvita kann man individuell wählen, ob es eine FFP2- oder eine Hygienmaske ist. Die Maskenpflicht gilt für das gesamte Personal bei Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt.

Die kantonale Vorschrift zur Einhaltung der 3G-Regel und die Registrationspflicht bei Besuchen in Heimen sind gefallen. Mit den behördlich beschlossenen Lockerungen kehrt somit auch in den Altersinstitutionen wieder “fast die ganze Normalität” ein. Wir freuen uns!

Bei Fragen steht gerne deine Teamleitung zur Verfügung oder der Ereignisstab via Email.

18.02.2022/AMa

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