10 jahre thurvita today

Kein Perlavita in Wil

Der Wiler Stadtrat verwehrt dem Alterszentrum Perlavita den Marktzugang in Wil – Bedarf ist nicht ausgewiesen:

Bedarf muss nachgewiesen sein

Perlavita

Das Direktorium des Kirchberger Alterszentrums Perlavita Rosenau wollte nach Wil umziehen, erstellt den Neubau nun aber in Bazenheid. (Bild: Simon Dudle)

Der Wiler Stadtrat verwehrt dem Alterszentrum Perlavita den Marktzugang in Wil. Stadtparlamentarier Norbert Hodel spricht von einem Eingriff in die freie Marktwirtschaft. Nun wehrt sich die Stadtregierung gegen den Vorwurf.
PHILIPP HAAG

WIL. Die Antwort des Wiler Stadtrats hat Norbert Hodels Meinung noch zementiert. «Die Stadtregierung betreibt Protektionismus», sagt der parteilose Stadtparlamentarier. Hodel ist der Meinung, der Stadtrat halte seine schützende Hand über die Thurvita AG, an der die Stadt Wil beteiligt ist. Die Behörde verwehrt der Perlavita Rosenau aus Kirchberg den Zugang zur Stadt. Das Direktorium des Alterszentrums wollte den Sitz nach Wil verlegen, stiess bei den Gesprächen mit der Stadtregierung aber auf eine ablehnende Haltung. In den Augen von Hodel ist dies ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft, was er in der Interpellation «Absage an Perlavita Rosenau Kirchberg» kritisierte.

Nun wehrt sich die Stadtregierung in der Antwort auf den Vorstoss: «Die Sicherstellung des Angebots an stationärer Betreuung und Pflege ist eine Aufgabe und Sache der Politischen Gemeinde.» Rechtliche Grundlage bildet das Sozialhilfegesetz. Im Bereich der stationären Pflege sei der Markteintritt eines neuen Angebots nicht ohne weiteres möglich. «Insbesondere muss der Bedarf nachgewiesen sein.» Der Bedarfsnachweis ist für die Erstellung und Betreibung eines neuen Pflegeheims eine Bedingung seitens des Bundes und des Kantons (siehe Kasten).

Kein Bedarf an Zusatzplätzen

Im Fall der Stadt Wil ist die Ausgangslage nach Ansicht des Stadtrats eindeutig: «Es besteht kein Bedarf nach 71 zusätzlichen Pflegeplätzen im klassischen Sinn.» Die vom Sozialhilfegesetz für den stationären Bereich vorgeschriebene Bedarfsplanung sieht vor, dass die aktuelle Ausstattung des stationären Angebots in der Stadt ausreichend sei und der Bedarf bis ins Jahr 2025 lediglich um vier Betten zunehmen werde. «Aus heutiger Sicht erscheint eine Erhöhung der Anzahl stationärer Betten weder notwendig noch gerechtfertigt.» Würde auf dem Platz Wil ein zusätzliches Pflegeheim mit 71 Betten erstellt, so hätte dies wahrscheinlich zur Folge, dass sowohl die Thurvita als auch die neue Institution ihre Pflegebetten nicht auslasten könnten und damit defizitär wären. Um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, dient die kantonale Pflegeheimliste. Die Perlavita Rosenau ist auf dieser Pflegeheimliste aufgeführt. Bei diesem Punkt knüpft Hodels Kritik an der städtischen Antwort an. «Das Alterszentrum verfügt über die Zulassung.» Also sei der Bedarf nach den Plätzen ausgewiesen. Ausserdem sei die Bewilligung nicht ortsgebunden. Ob die Betten in Kirchberg stehen oder in Wil, spiele angesichts der kurzen Distanz keine Rolle.

Eine verpasste Chance

Die Absage an die Perlavita ist für Hodel eine «verpasste Chance», da es sich beim Neubau nach seinem Kenntnisstand um ein Investitionsvolumen von rund 30 Millionen Franken handelt, in dem mindestens 85 Mitarbeitende tätig sein werden. Die Perlavita hat sich nun umorientiert und erstellt den Neubau auf Vermittlung des Kirchberger Gemeinderats auf der Spelteriniwiese in Bazenheid.

Weitere Artikel zu diesem Thema:


Wiler Zeitung: 4. März 2016, 02:40 Uhr

Pflegeheime

Zulassung durch Aufnahmen auf kantonale Liste

 

Die Rahmenbedingung für das Erstellen eines neuen Pflegeheims seitens des Bundes und des Kantons St. Gallen sehen gemäss der stadträtlichen Interpellationsantwort vor, dass stationäre Betagteneinrichtungen nur dann Pflegeleistungen zu- lasten der sozialen Krankenversicherung verrechnen und die Restfinanzierung der Pflegekosten bei den Gemeinden geltend machen können, wenn sie über eine kantonale Zulassung verfügen.

Die Zulassung erfolgt auf Antrag an das Amt für Soziales durch Aufnahme in die kantonale Pflegeheimliste durch die St. Galler Regierung. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein Bedarfsnachweis vorliegt und die qualitativen Anforderungen erfüllt sind. (ph)


  • Wiler Zeitung: 4. März 2016, 02:40 Uhr

    Thurvita AG

    Quartier-Stützpunkt in Bronschhofen

    Die Thurvita AG plant in Bronschhofen 35 altersgerechte Wohnungen. Im Quartier ist ein Spitex-Stützpunkt untergebracht, der es den Senioren ermöglicht, bei schwerer Pflegebedürftigkeit in der Wohnung bleiben zu können. Die Plätze stehen im Einklang mit der städtischen Bedarfsplanung. (ph)

 

 

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