Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen, welche am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Was ändert sich ?
Begriff Referenzalter und schrittweise Erhöhung für Frauen
Das Referenzalter bezeichnet das Alter, mit dem du deine AHV-Altersrente ohne Abzüge oder Zuschläge beziehst. Mit der AHV-Reform wird es einheitlich für Frauen und Männer auf 65 Jahre festgelegt. Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen wird folgendermassen erreicht:
Flexibler Rentenbezug aus der AHV
Deine AHV-Altersrente kannst du dir flexibel ab einem frei gewählten Monat zwischen 63 und 70 Jahren auszahlen lassen. Zudem kannst du einen Teil deiner AHV-Rente vor Erreichen des Referenzalters beziehen oder darüber hinaus aufschieben.
Verbesserung der Rente dank Arbeit nach Referenzalter
Wie bisher sind bei der Weiterarbeit nach dem Referenzalter auf dem erzielten Einkommen AHV-Beiträge geschuldet, sofern dieses den gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Neu werden diese Beiträge ‘rentenbildend’, d.h. du kannst mit deinem Beitrag deine AHV-Rente bis zur AHV-Maximalrente verbessern. Zudem ist es nun möglich, auf den Freibetrag ganz zu verzichten und so zusätzlich deine AHV-Rente zu erhöhen.
Mehr Flexibilität in der 2. Säule
Mit der AHV-Reform sind alle Pensionskassen dazu verpflichtet, die vorzeitige Pensionierung bzw. bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit den Aufschub der Altersleistungen zu ermöglichen. Auch die Möglichkeit einer Teilpensionierung muss neu angeboten werden. Für weitere Auskünfte wende dich an Isabella De Luca, Kundenbetreuung Flex/1e der Swisscanto, Tel. +41 43 210 19 75, isabella.deluca@pfs.ch.
Noch Fragen? Dann wendet euch bitte an eure HR Bereichsverantwortliche, idealerweise per Mail an hr@thurvita.ch.