10 jahre thurvita today

“Zuerst ambulant versorgt, dann ins virtuelle Pflegeheim”

Nicht der betagte Mensch zieht ins Pflegeheim, sondern das – virtuelle – Pflegeheim kommt zum betagten Menschen: So fasst Alard du Bois-Reymond, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Thurvita AG, im Interview mit “SpitexReport” seine Vision zusammen. Für die Umsetzung hat Thurvita lange getüftelt, unzählige Gespräche geführt und in zwei Pilotprojekten wichtige Erkenntnisse gewonnen.

Alard du Bois-Reymond: «Wer in einer Alterswohnung wohnt, soll nicht mehr umziehen müssen – selbst wenn man in hohem Masse pflegebedürftig wird» .

Zuerst ambulant versorgt, dann ins virtuelle
Pflegeheim

Bei der Umsetzung ihres visionären Konzepts Thurvita erweisen sich die unterschiedlichen Finanzierungsquellen für Spitex-Leistungen und für Leistungen der stationären Pflege als besondere Knacknuss. Doch auch dieses Problem ist gelöst. «Durch und durch gesetzeskonform», wie Alard du Bois-Reymond betont.

Interview: Martin Radtke, SpitexReport (Ausgabe vom 03.09.2019)

Wer oder was ist Thurvita?
Alard du Bois-Reymond: Wir verstehen uns als umfassende Serviceanbieterin für betagte Menschen. Auf diesem Weg – und wir werden immer besser – versuchen wir, vom Kunden her zu denken. Wir überlegen uns, was ein betagter Mensch braucht, wenn er auf Hilfe angewiesen ist. Ich sage bewusst «Hilfe» und nicht einfach «Services»: Unsere Kunden haben eine gewisse Gebrechlichkeit und brauchen darum eine bestimmte Hilfestellung. Es geht also nicht darum beispielsweise einen rüstigen Frührentner zu beraten wie er optimal sein Pensionskassengeld anlegen soll.

Sondern?
Wir wollen die richtige Türe sein, wenn eine Person mit Altersgebrechen anklopft und sagt: «Ich brauche Hilfe.» Gemeinsam finden wir heraus, was die Person braucht und wie wir unterstützen können. Es ist selten in der Schweiz, dass dieser Gedanke so konsequent umgesetzt wird wie bei uns. Eher hört man: Wir sind eine Spitex-Organisation und bieten ambulante Pflege an. Oder: Wir sind ein Pflegeheim und haben die schönsten Betten.

Warum reicht es nicht, nur für den ambulanten oder für den stationären Bereich «vom Kunden her zu denken»?
Der Gesetzgeber hat ambulant und stationär als Kategorien definiert, weil es logisch schien. Doch die Realität ist anders, es gibt viele Grautöne. Wir
Menschen werden immer älter, die Versorgung von Altersgebrechen wird laufend komplexer. Schon heute kommen Spitex-Organisationen an ihre Grenzen. Und ins Heim will niemand. Bei unserem Projekt «Älterwerden im Quartier» gibt es Menschen, die ambulante und stationäre Leistungen quasi gleichzeitig beziehen.

Was heisst das?
Alterswohnungen haben das Potenzial, dass eine gebrechliche Person zu Hause bleiben kann und nicht mehr umziehen muss – selbst bei schwerem Pflege- und Betreuungsbedarf. Spitex- Leistungen werden über das Krankenversicherungsgesetz KVG finanziert. Ab einer gewissen Pflegekomplexität steigen die Kosten enorm und sind nicht mehr wirtschaftlich im Sinne des KVG. Ab diesem Punkt gibt es weitere Mittel erst, wenn jemand in einem Pflegeheim lebt. Bleibe ich zu Hause, muss ich meine Pflege selber bezahlen. Das ist sehr teuer. Wir bieten Alterswohnungen an, die – wie zufällig – alle Anforderungen an ein Pflegeheim erfüllen. Ich gebe ein Beispiel: Die Spitex betreut Frau Müller. Wenn sie mit der Zeit schwer pflegebedürftig wird, mussten wir bis anhin sagen: «Frau Müller, sie müssen in ein Pflegeheim umziehen. Nur so zahlen die Sozialversicherungen Ihre Pflegekosten.» Neu können wir sagen: «Frau Müller, Sie bleiben in ihrer Alterswohnung – die jetzt virtuell allerdings zu einem Pflegeheim geworden ist.» Weil Frau Müller nun in einem Pflegeheim lebt, können wir die Leistungen stationär abrechnen. Mit diesem Konzept verhindern wir den Umzug einer betagten Person von einer Alterswohnung in ein Pflegeheim. Das bedeutet aber auch, dass ambulante und stationäre Leistungen ganz nahe aufeinander abgestimmt sein müssen. Das braucht ein Umdenken, auch bei der Spitex.

Hilflosenentschädigung HE
Wer AHV oder EL bezieht und in der Schweiz wohnt, kann HE beantragen. Die HE ist unabhängig vom Vermögen und wird gewährt, wenn eine Person
– leicht, mittel oder schwer hilfsbedürftig ist,
– diese Hilfsbedürftigkeit seit mindestens einem Jahr ununterbrochen anhält und
– kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung durch die Unfall- oder Militärversicherung besteht.
Als hilflos gelten Personen, die bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege, Toilettengänge, Essen dauernd auf Hilfe von Dritten angewiesen sind und dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigen (AHV/IV, 2018). Basierend auf dem Grad an Hilflosigkeit wird monatlich ein fixer Betrag ausgeschüttet.

Wie haben die Behörden auf die Idee mit dem «virtuellen Pflegeheim» reagiert?
Die Ergänzungsleistungen werden von der SVA entrichtet. Solange wir als Heim anerkannt sind, ist die SVA verpflichtet die stationären Kosten im Rahmen der Ergänzungsleitungen zu akzeptieren. Die Anerkennung als Heim obliegt dem Amt für Soziales. Hier musste der wichtige Schritt gemacht werden. Mit dem Amt haben wir die Idee vom «virtuellen Pflegeheim» intensiv diskutiert. Glücklicherweise ist im Kanton St.Gallen die Verwaltung progressiv und offen. Ohne die Unterstützung vom Amt ginge es natürlich nicht. Doch wir erfüllen jeden Buchstaben der Gesetze, aber den «l’esprit des lois» – also den Geist der Gesetze – strapazieren wir schon.

Ergänzungsleistungen
Kosten für Pflegebedürftige übernimmt teilweise die öffentliche Hand. Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) und Hilflosenentschädigung (HE). Alle AHV- und IV-Bezüger können EL beantragen. Es gibt zwei Arten von Ergänzungsleistungen EL:
– Jährliche EL werden monatlich bezahlt, wenn die berechneten Ausgaben des Rentners sein anrechenbares Einkommen übersteigen. Der Bezug ist unabhängig davon, ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht.
– Die Krankheits- und Behinderungskosten decken effektiv getätigte Gesundheitsausgaben, wie Franchise und Selbstbehalt, Zahnarztkosten, oder andere nicht von den Krankenversicherungen gedeckte Gesundheitskosten.

Der Gesetzgeber hatte wohl nicht daran gedacht, dass es auch mal virtuelle Pflegeheime gibt…
Nein, bestimmt nicht. Was wir machen, bringt nicht nur den betagten Menschen etwas, sondern auch der Volkswirtschaft. Damit konnten wir das Amt überzeugen. Unsere Heimbewohnerinnen und -bewohner haben durchschnittlich eine Pflegestufe 5. Rund ein Drittel hat
die Pflegestufen 1 bis 3. Menschen gehen nicht nur ins Pflegeheim, weil sie Pflege brauchen. Sie gehen auch in ein Pflegeheim, weil sie sich nicht mehr sicher fühlen. Einen Monat Pflegeheim kostet zwischen CHF 8000 und CHF 10’000. Das ist wahnsinnig viel Geld für Menschen, die kaum
Pflege brauchen.

Was bringt es den betagten Menschen?
Wer in ein Pflegeheim eintritt, gibt seine Verantwortung an der Rezeption ab: Hier darf man nicht mehr putzen, nicht mehr kochen, denn alles ist in der Vollpension integriert. Es ist etwas Wertvolles, wenn jemand nur die Hilfe nimmt, die er tatsächlich braucht. Wertvoll nicht nur im Sinn von Geld, sondern auch im Sinn von «Ich bin noch jemand, ich kann noch etwas». Wer mit Heimbewohnerinnen und -bewohnern spricht, erfährt, dass es die Menschen belastet, gar nichts mehr selber machen zu dürfen. Wenn man diese Belastung von den betagten Menschen wegnehmen und ihnen in einer Alterswohnung aber auch Sicherheit und Nähe geben kann, geht es ihnen insgesamt besser. So schaffen wir es, das Gute von beiden Systemen in einer Alterswohnung zu vereinen.

Das braucht aber auch grosse Anstrengungen seitens Spitex und seitens Institutionen.
Auf jeden Fall. Beide Seiten müssen aufeinander zugehen, müssen Neues lernen und Bestehendes neu denken. Ich erlebe, dass es sowohl auf der Seite der Institutionen wie auch auf der Seite von Spitex-Organisationen grosse Vorbehalte gibt. Doch nur wer über den Tellerrand schaut und
vorwärts geht, kommt wirklich weiter.

Wie weit sind Sie mit den Umsetzung Ihrer Idee?
Wir haben an zwei Standorten Pilotprojekte umgesetzt und haben so Erfahrungen gesammelt. Der Standort an der Florastrasse umfasste 70 Alterswohnungen und 15 stationäre Betten. Der Standort Sonnenhof weist 26 Alterswohnungen und 99 stationäre Betten auf. Wir haben einige Hürden überwunden. Beispielsweise haben wir unterschätzt, dass es für stationäre und ambulante Leistungen zwei unterschiedliche Informatiksysteme gab. Das ist gelöst. Wir haben aber auch eine Klippe nicht gemeistert: Trotz viel Energie gelang es am Standort Florastrasse nicht, ein bestehendes ambulantes und ein bestehendes stationäres Team miteinander zu verschmelzen. Die kulturellen Unterschiede waren einfach zu gross. Unsere Erfahrungen wurden auch wissenschaftlich begleitet. All diese Erfahrungen fliessen nun in das neu geplante Quartierzentrum
in Bronschhofen ein.

Was genau ist geplant?
Wir planen ein Quartier mit fünf Häusern. Zwei Häuser haben ausschliesslich Alterswohnungen und sind betagten Menschen vorbehalten. Ein Spitex-Stützpunkt im Quartier stellt die Pflegeversorgung sicher, auch nachts. Ein Detailhändler in Gehdistanz unterstützt die Selbständigkeit und ein Café ist Begegnungsraum und fördert den sozialen Austausch. Alle Alterswohnungen sind so eingerichtet, dass sie zu einem virtuellen Pflegeheim werden können.

Wann wird eröffnet?
Wir rechnen mit 2023.

Und was machen Sie ab 2025…?
(lacht) Da mache ich mir keine Sorgen. Die Arbeit geht uns bestimmt nicht aus!

Alard du Bois-Reymond ist seit 2012 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Thurvita AG mit Sitz in Wil SG. Thurvita besteht aus zwei grossen, vier kleinen Heimen sowie einer Spitex-Organisation mit insgesamt 380 Mitarbeitenden. Der Jahresumsatz beträgt rund CHF 30 Mio. Eigentümer der gemeinnützigen Aktiengesellschaft Thurvita AG sind die Gemeinden Wil, Niederhelfenschwil, Rickenbach und Wilen. Im Versorgungsgebiet leben rund 25’000 Menschen.
Alard du Bois-Reymond leitete von 2010 bis 2011 als Direktor das Bundesamt für Migration. Von 2005 bis 2009 war er Leiter der Schweizerischen Invalidenversicherung, von 1996 bis 2004 Direktor bei Pro Infirmis und 1996 bis 1989 Delegierter beim Schweizerischen Roten Kreuz.
Alard du Bois-Reymond studierte zunächst an Universität Zürich Volkswirtschaft, später an der ETH Zürich Entwicklungszusammenarbeit.

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Ein Gedanke zu „“Zuerst ambulant versorgt, dann ins virtuelle Pflegeheim”“

  1. Vielen dank für die wertvolle invo. und es wär supper wenn man bis zum ende Zuhause bleiben könnte ein guter Freund von mir durfte Zuhause mit unterstützung der Spitex in seinem geliebten Umfeld einschlafen ohne Stress mit viel liebe von allen Begleitern (innen ), ja das wäre glaube ich von uns allen ein Traum der sich erfüllen lassen könnte mit viel guter Organisation ,einsatz und liebe zu unseren Mitmenschen

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