Ab dem 13.September 2021 gilt für alle Besuchenden der Alters- und Pflegeheime von Thurvita die Covid-Zertifikatspflicht.
Alle Personen, die in den Heimen der Thurvita zu Besuch sind, müssen ab 13. September 2021 die 3G-Regel einhalten; also entweder gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder negativ getestet sein.
Bei jedem Besuch in einem Standort der Thurvita bestätigen Externe mit ihrer Unterschrift auf dem Kontaktformular, dass sie die 3G-Regel erfüllen. In den Restaurants “Chez-Grand-Maman” wird das Covid-Zertifikat bei jedem Besuch elektronisch überprüft. Selbstverständlich gilt dies nicht für Bewohnende.
Mehr als 90% der Bewohnenden sind bei Thurvita geimpft oder genesen. Der Impfschutz ist bei älteren Menschen aber weniger umfassend als in der Durchschnittsbevölkerung. Deshalb führt Thurvita die 3G-Regel als zusätzlichen Schutz ein.
Zu den geltenden Covid-Schutzmassnahmen bei Thurvita, Formular für Besuche, Anmeldung Videotelefonie
(nächste Aktualisierung erfolgt per 13.09.2021)
10.09.2021/AMa