
Wer im Kanton St. Gallen doppelt geimpft ist, kann seit dem 9. Juni 2021 über die Website wir-impfen.ch ein nationales Impfzertifikat beantragen.
Die Mitarbeitenden, welche anlässlich der Impfaktion in einem Standort der Thurvita geimpft wurden, haben Ende April/ Anfang Mai von der Personalabteilung den kantonalen Impfnachweis per Email erhalten. Im Impfnachweis befindet sich ein QR-Code: Darauf tippen und schon öffnet sich das Formular, mit dem man das nationale Impfzertifikat anfordern kann.
Das nationale Impfzertifikat kommt via Email. Das Zertifikat kann in der App “Covid Cert” erfasst oder als gedrucktes Dokument benutzt werden. Es gilt nur, wenn man dazu einen gültigen Identitätsausweis vorweist.
Hier geht’s zur offiziellen Anleitung: Wie erhalte ich das Impfzertifikat?
Die Behörden erwarten einen grossen Andrang. Deshalb bitten sie um etwas Geduld, bis das Zertifikat bei der geimpften Person eintrifft.

Zertifikat für Genesene
Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, können den folgenden Link beim Bund ein Covid-Zertifikat bestellen:
https://covidcertificate-form.admin.ch/
Das Covid-Zertifikat für Genesene kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:
- Sie wurden mit einem PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
- Das Testergebnis liegt nicht mehr als 180 Tage zurück.
Weitere Informationen
Kanton St. Gallen: Informationen zur Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten.
Bundesamt für Gesundheit (BAG): Häufig gestellt Fragen (FAQ) zum Covid-Zertifikat.
11.06.2021/AMa, aktualisiert 15.06.21




