10 jahre thurvita today

Maskenpflicht für alle

Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 18.10.2020, gilt ab sofort FÜR ALLE MITARBEITENDEN die Pflicht, eine Hygienemaske zu tragen.

Ausnahmen: Bei der Arbeit in der Produktionsküche und bei Sitzungen sowie in Büros, wo mindestens 1.5m Abstand zwischen den Personen besteht.

Wer in die Pause geht, zieht die Maske erst ab, wenn sie/er am Esstisch Platz genommen hat. Bitte auch beim Rauchen immer 1.5m Abstand einhalten.

Alle Mitarbeitenden setzen die Hygienemaske beim Betreten des Standorts auf (Haupteingang oder Lieferanteneingang).

Auch Personen, die zu Besuch sind, müssen in den öffentlichen Bereichen der Heime eine Hygienemaske tragen. Thurvita bittet Besuchende, welche Bewohnende ins Zimmer begleiten, die Maske anzubehalten. Weil gerade dort das Risiko grösser ist, den Abstand nicht einzuhalten.

Bitte beachten: Stoffmasken und Visiere sind kein Ersatz für Hygienemasken, weil sie nicht denselben Schutz bieten (vgl. Ausführungen des BAG unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/masken.html#1192577820).

Bei Fragen von Mitarbeitenden stehen die Teamleitungen gerne zur Verfügung.

19.10.2020/AMa

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