10 jahre thurvita today

Herzlich willkommen: Besuche in allen Standorten

Ab dem 2. Dezember 2021 schreibt auch der Kanton St. Gallen für Besuchende von Alters- und Pflegeheimen die Maskenpflicht vor. Die 3G-Regel hatte der Kanton St. Gallen per 29.11.2021 eingeführt.

In allen Heimen der Thurvita sind Besuchende herzlich willkommen.

Es gelten einige Schutzregeln gegen das Coronavirus. Sie helfen, dass sich die Bewohnenden bei Thurvita wohl und sicher fühlen können.

3G-Regel und Maskenpflicht

Personen, die Bewohnende in einem Alters- und Pflegeheim besuchen, müssen die Maskenpflicht sowie die 3G-Regel (3G-Regel “Geimpft – Genesen oder Getestet”) einhalten. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen können sich vor einem Besuch im Heim kostenlos testen lassen. Es genügt, beim Test anzugeben, dass eine gratis Test-Bescheinigung benötigt wird.

Restaurants “Chez Grand Maman” geöffnet

In den Standorten Fürstenau und Sonnenhof sind die Restaurants “Chez Grand Maman” wieder geöffnet. In den Restaurants gilt für alle externen Gäste die Covid-Zertifikatspflicht sowie die Maskenpflicht.

Eine vorgängige Tischreservation ist empfohlen.

„Chez Grand Maman“ Sonnenhof, offen täglich 9.00 – 17.00 Uhr.
Tel. 071 913 43 03

„Chez Grand Maman“ Fürstenau, offen täglich 10.00 – 17.00 Uhr.
Tel. 071 914 66 41

01.12.2021/AMa

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