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Einreiseregeln ab 20. September 2021

  • Ab Montag, 20. September 2021, müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen.
  • Zudem müssen sich diese Personen vier bis sieben Tage nach der Rückkehr erneut testen lassen und das Resultat dem Kanton melden.
  • Alle Reisenden – auch die geimpften – müssen zudem ein Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen.

Es spielt keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel die Einreise erfolgt. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann gebüsst werden, wie Gesundheitsminister Alain Berset an der Medienkonferenz vom 17.09.2021 in Bern erklärte. Kostenpunkt: 200 Franken für fehlende Testnachweise, 100 Franken bei Fehlen des ausgefüllten Einreiseformulars. Ausnahmen gelten etwa für Transit-Passagiere, für den Güterverkehr oder für Grenzgänger:innen.

Welche Massnahmen für dich gültig sind, zeigt der interaktive Travelcheck.

Keine Test- und Formularpflicht für Grenzgänger

Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, die beruflich Güter oder Personen befördern, zudem Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus Grenzgebieten einreisen. Der Begriff «Grenzregion» gilt dabei etwa auch für Baden-Württemberg und Bayern in Deutschland, Tirol in Österreich oder die Franche-Comté in Frankreich.

Die ausführliche Medienmitteilung des Bundes sowie die wichtigsten Fragen und Antworten findest du auf der Homepage des BAG.

20.09.2021/AMa

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