
Symbolbild: Alexas_Fotos via pixabay
Wir sparen jährlich im Rahmen unserer 2. Säule (Pensionskasse) für unsere wohlverdiente Pension. Währenddem Privatkonti kaum mehr Zinserträge abwerfen, sind die Pensionskassenverwalter gesetzlich verpflichtet, das Alterssparguthaben mit mindestens 1% zu verzinsen.
Die Alterssparguthaben sind in der Regel in Aktien, Immobilien oder Fonds angelegt. Es steht den Firmen frei, für die Altersguthaben unter gewissen Bedingungen einen höheren Zinssatz zu gewähren. Wir freuen uns sehr, dass die Vorsorgekommission der Thurvita entschieden hat, für 2020 einen Zins von 3% auszusprechen. Mit diesen ergänzenden 2% auf dem individuellen Sparguthaben leisten wir einen wertvollen Zusatzbatzen für die Zukunft.
Aufgrund der langfristig attraktiveren Konditionen und dank des sehr guten Deckungsbeitrags von über 110% hat die Vorsorgekommission zudem entschieden, in den Vorsorgeplan Flex30 zu wechseln. Der Aktienanteil ist marginal höher als bisher.
Bei Fragen zögern Sie nicht, das HR Team zu kontaktieren.
30.012021/AMa




