Ab dem 13.01.2022 gilt gemäss Bundesrat: Die Isolation für Personen, die sich mit Covid-19 angesteckt haben, endet nach fünf Tagen – falls die Symptome seit 48 Stunden verschwunden sind (Medienmitteilung vom 12.01.2022). Sofern die Bedingungen (5d, mind. 48h symptomfrei) erfüllt sind, können sich die Infizierten auf der vom BAG kommunizierten Webseite selbst von der Isolation abmelden.
Quarantäne: Wann ist sie notwendig?
Personen, die mit einer positiv getesteten Person zusammenwohnen, oder in ähnlicher Weise regelmässigen und sehr engen Kontakt hatten, müssen 5 Tage in Quarantäne. Die Kontakte, die bei der Arbeit entstehen, fallen normalerweise nicht darunter. Die Quarantänepflichtigen erhalten vom Contact Tracing eine Bescheinigung. Diese gilt als Nachweis für den Arbeitgeber.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, bei denen die Corona-Erkrankung oder die Impfung (2. Dosis oder Booster) weniger als vier Monate zurückliegt.
Details unter: https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/isolation-und-quarantaene.html
Fragen können per Email oder persönlich an die Teamleitung gerichtet werden.
13.01.2022/AMa