
Gemäss Weisung des St. Galler Gesundheitsdepartementes gelten vom 11. Mai bis 30. Juni 2020 für Besuche in Alters- und Pflegeheimen strikte Auflagen. Besuche müssen vorgängig telefonisch vereinbart werden. Die Treffen finden nur in den vorgegebenen Zonen auf dem Areal statt (Besuchsboxen oder andere eigens vorgesehene Bereiche). Es gelten die Distanz- und Hygieneregeln des BAG. Besuche „vor der Haustüre“ des Altersheims sind genauso zu unterlassen wie Treffen ausserhalb des Areals oder gar Ausflüge.
Spaziergänge: nur mit Mitarbeitenden
Spaziergänge von Bewohnenden sind weiterhin möglich und erwünscht. Sie finden im Garten des jeweiligen Thurvita-Standortes statt. Im Pflegezentrum Fürstenau steht die geräumige Terrasse zur Verfügung. Spaziergänge ausserhalb der Thurvita-Anlagen finden nur in Begleitung von Mitarbeitenden statt.
Andere Besuchsformen nur mit Bewilligung
Besuche in Ausnahmesituationen: Thurvita kann in schwierigen Ausnahmesituationen andere Formen von Besuchen erlauben. Die Leitung legt jeweils die Bedingungen fest. Gesuche von Angehörigen bitte an: ereignisstab@thurvita.ch, Tel. 071 914 66 00.
Weiterhin aktuell: “Treffen” per Videotelefonie
Thurvita bietet den Bewohnenden ein angepasstes Unterhaltungsprogramm mit rein internen Veranstaltungen. Wir bemühen uns darum, dass an jedem Standort täglich ein Angebot stattfindet (Link zum aktuellen Programm). Der individuelle Einkaufsservice, die Videotelefonie und die Ausstrahlung regionaler Gottesdiente sind geschätzte Zusatzangebote. Sie helfen, die Zeit bis zur Aufhebung des kantonalen Besuchsverbots in Alters- und Pflegeheimen zu überbrücken.
11.05.2020/aktualisiert am 12.05.2020/AMa




