Besuche in den Heimen der Thurvita ab 16.12.2020:
Strikte Maskenpflicht und keine Konsumation
In den letzten Wochen mussten wir wiederholt feststellen, dass Besuchende die Schutzregeln missachten. Wir sehen uns deshalb gezwungen, die vom Bund verfügte Maskentragpflicht (Verordnung vom 18.10.2020) nun strikt durchzusetzen. Die Besuchenden sind verpflichtet, im Heim die Hygienemaske durchgängig anzubehalten. Stoffmasken sind nicht erlaubt. Alle Bewohnenden müssen die Hygienemaske immer dann tragen, wenn sie sich nicht auf der eigenen Etage aufhalten. Für die Mitarbeitenden gilt die strikte Maskenpflicht wie bisher.
Die Besuche in den Heimen finden in den dafür vorgesehenen öffentlichen Räumen statt, z. B. in den Restaurants “Chez Grand Maman”. Der Restaurant-Betrieb ist aber eingestellt. Während des Besuchs ist essen und trinken nicht erlaubt.
Während des Besuchs ist das Einhalten aller geltenden Schutz- und Hygienemassnahmen zwingend:
- Strikt 1.5 Meter Abstand einhalten zu anderen Personen
- Am Restauranttisch die Sitzordnung nicht verändern (versetzte Sitzplätze schaffen Abstand)
- Gründlich Hände waschen und desinfizieren
- Besuchende und Bewohnende tragen während des ganzen Besuchs eine neue Hygienemaske. Stoffmasken sind nicht erlaubt.
- Während des Besuchs nicht essen und nicht trinken.
- In die Ellenbeuge husten
- Einwegtaschentücher verwenden, nach Gebrauch in geschlossenem Eimer entsorgen
Alard du Bois-Reymond
CEO
16.12.2020/AMa