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Arthur Gerber tritt per sofort als Verwaltungsratspräsident zurück

Arthur Gerber stand seit der Gründung der Thurvita an deren Spitze. Nun gibt er aus gesundheitlichen Gründen seinen sofortigen Rücktritt bekannt.   

Medienmitteilung vom 23.03.2022

Aus gesundheitlichen Gründen: Arthur Gerber tritt per sofort als Verwaltungsratspräsident der Thurvita zurück

Arthur Gerber teilt seinen sofortigen Rücktritt als Präsident des Thurvita-Verwaltungsrats mit. Die gesundheitliche Entwicklung der letzten Tage und Wochen zwingt ihn zu diesem Schritt. Thurvita weiss sich Arthur Gerber für sein beispielloses Wirken zu grossem Dank verpflichtet. Die laufenden Geschäfte übernimmt interimistisch der Vizepräsident und Wiler Stadtrat Dario Sulzer.

Arthur Gerber hat Thurvita sicher und erfolgreich durch anspruchsvolle Zeiten geführt – angefangen von der Gründung der Thurvita bis hin zur Covid-Krise. Persönlich musste er sich schon seit längerem auch gesundheitlichen Herausforderungen stellen. Diese wurden in den vergangenen Tagen und Wochen zu belastend. Nun sieht sich Arthur Gerber gezwungen, per sofort von seinem Amt zurückzutreten. Seine Aufgaben gehen interimistisch an den Vizepräsidenten und Stadtrat Dario Sulzer über.

Dank an einen einzigartigen Präsidenten
Seit April 2012 steht Arthur Gerber an der Spitze der Thurvita. Dem verlässlichen, umsichtigen aber auch beherzten Handeln des Präsidenten verdankt das Unternehmen in beträchtlichem Masse Erfolg und Ansehen. Der Respekt vor seinen Leistungen und vor ihm als Person ist enorm. Der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich Arthur Gerber verbunden.

Nachfolgeplanung aufgegleist
Der sofortige Rücktritt von Arthur Gerber als Verwaltungsratspräsident der Thurvita kommt zwar überraschend. Aufgrund des Alters – Gerber ist 70 Jahre alt – hatte sich der Verwaltungsrat jedoch bereits mit der Regelung der Nachfolge auseinandergesetzt. Über erste Schritte wird Thurvita nach der Generalversammlung im April öffentlich informieren.

23.03.2022/AMa

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